Stadtsystem
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Das Stadtsystem dient dazu, dass sich Charaktere in Städten organisieren können. Jede Stadt (Rassenstädte inbegriffen) enthält einen eigenen Stadtstein, der als Interaktionsmedium für das System dient.
Am Stadtstein können folgende Dinge getan werden:
- Gesetze einsehen
- Bürgerliste einsehen
- Anträge stellen und aktuellen Stand einsehen
- Bürgerrecht
- Wahlrecht
- Wohnrecht
- Bau- und Kaufrecht
- Audienzgesuch ausrichten
- Bürgerrecht
- Liste einsehen, mit wem die Stadt derzeit im Krieg ist
- Allianzen einsehen
- An Wahlen teilnehmen
- Sich als Kandidat aufstellen lassen
- Stimme abgeben
- Wahlergebniss einsehen
- Stadtführungsoptionen
- Gesetze verwalten
- Anlegen
- Bearbeiten
- Löschen
- Offene Anträge einsehen
- Ggf. vorzeitig genehmigen
- Allianzen aufkündigen oder schließen
- Krieg erklären
- Frieden schließen
- Audienzgesuche einsehen
- Wahlen ausrichten
- Ämter verwalten
- Rechte der Ämter bearbeiten
- Ämter löschen
- Ämter erstellen
- Jemandem ein Amt zuweisen
Bürgerbrief
Ist man Bürger einer Stadt, erhält man zusammen mit dem Bürgerrecht den Bürgerbrief. Dort werden neben Informationen zum eigenen Charakter und der Stadt auch die erworbenen Rechte aufgelistet:
Gesetze einsehen
Bürgerliste
Rechte
Bürgerrecht
Das erste Recht, das man erwerben muss, um als Bürger der Stadt zu gelten.
Wahlrecht
Dieses Recht wird benötigt, um sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen lassen zu können. Außerdem wird es gebraucht, um bei der eigentlichen Wahl eine Stimme abgeben zu dürfen.
Wohnrecht
Wird benötigt, um ein Haus in der Stadt mieten und dort wohnen zu dürfen.
Bau- und Kaufrecht
Um ein Haus zu kaufen oder neu zu bauen, wird das Bau- und Kaufrecht benötigt. Um dieses Recht erwerben zu können, wird das Wohnrecht vorausgesetzt. Für jeden Bau oder Kauf eines Hauses muss dieses Recht erneut erworben werden.
Anträge
Audienz erbitten
In der Antragsübersicht bekommt man die Option eine Audienz zu erbitten. Dort wählt man das Empfänger-Amt aus, keine speziellen Charaktere. Außerdem kann man einen Betreff und eine Nachricht hinterlassen. Wie darauf reagiert wird, liegt im Ermessen des Empfängers.
Es kann nur ein Audienzgesuch pro Tag abgeschickt werden!
Rechte beantragen
Erfüllt man die Voraussetzungen, um ein Recht zu erwerben (Voraussetzungen wie Fristen und andere Rechte als Voraussetzung sind immer mit angegeben), kann man gegen einen Obolus den Antrag einreichen.
Die einzelnen Rechte mit Voraussetzungen, kosten und Fristen sind folgender Tabelle zu entnehmen
Rechte | Kosten | Recht vorausgesetzt | Frühester Antragszeitpunkt nach erhalt des vorausgesetzten Rechtes
|
---|---|---|---|
Bürgerrecht | 2000 | - | - (4 Wochen bei Stadtwechsel) |
Wahlrecht | 5000 | Bürgerrecht | 4 Wochen |
Wohnrecht | 4000 | Bürgerrecht | 3 Wochen |
Bau- und Kaufrecht | 20000 | Wohnrecht | 2 Wochen |
Hat man ein Recht beantragt, startet eine Bearbeitungsfrist von 2 Wochen. Ist diese abgelaufen, erhält man automatisch das Recht in den eigenen Bürgerbrief eingetragen. Diese Frist kann umgangen werden, wenn die Rechte von einem Amtsträger mit entsprechender Berechtigung genehmigt werden. Dazu muss der Antragsteller sich in höchstens 4 Tiles Entfernung eingeloggt zum Antragbearbeiter aufhalten. Das Ablehnen eines Antrags ist aktuell nicht möglich.
Bürgerrecht sofort erwerben
Zur Einführung des Systems, wird jeder Charakter automatisch das Bürgerrecht erhalten, wenn es beantragt wird. Dies wird allerdings nicht unbegrenzt lange der Fall sein.
Laufende Anträge einsehen
Hier werden alle derzeit laufenden Anträge des Charakters aufgelistet, mit Datum, wann sie beantragt wurden und wann der Antrag spätestens bewilligt sein wird.
Allianzliste einsehen
Hier findet sich eine Übersicht über alle Städte, mit denen eine Allianz gebildet wurde.
Kriegsliste einsehen
Hier findet sich eine Übersicht über alle Städte, mit denen sich die eigene Stadt gerade im Krieg befindet
Offene Amtswahlen
Hier werden alle derzeit offenen Wahlen aufgelistet. Sofern man das Wahlrecht besitzt, kann man sich zum angegebenen Zeitpunkt als Kandidat aufstellen lassen. Dafür sind keine weiteren Voraussetzungen gegeben, wie beispielsweise das Innehaben eines Amtes oder Dauer der Stadtzugehörigkeit.
Genau eine Woche nach dem Start der Kandidatenwahl beginnt die eigentliche Wahl. Vorher können noch keine Stimmen abgegeben werden. Entsprechend kann diese Zeit beispielsweise für den Wahlkampf genutzt werden.
Beginnt die Stimmabgabefrist, kann jeder Bürger der Stadt mit dem Wahlrecht einem Kandidaten seine Stimme geben. Diese Wahl ist unumkehrbar. Diese Frist beträgt ebenfalls 7 Tage, an deren Ende der Kandidat mit den meisten Stimmen in das Amt gehoben wird, das zur Wahl steht. Bei einem Patt gewinnt der Kandidat, der sich zuerst zur Wahl hat stellen lassen.
Ausnahmen
Die allererste Wahl je Stadt ist eine automatisch erstellte Wahl zum Statthalter - Dem höchsten für Spieler in diesem System erreichbaren Amt. Um sich für diese Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen oder um seine Stimme abzugeben, ist das Wahlrecht nicht notwendig, da zu diesem Zeitpunkt kein Spieler dieses Recht haben kann. Stattdessen wird nur das Bürgerrecht benötigt.
Periodische Statthalterwahl
Nach der ersten Statthalter-Wahl wird 3 Monate später automatisch eine weitere Statthalterwahl angesetzt. Es gilt sich also in diesen 3 Monaten zu beweisen, um eventuell wiedergewählt zu werden! Ist die Wahl beendet, wird der vorherige Statthalter seines Amtes enthoben und der neue zum Statthalter ernannt. Alle anderen Amtsinhaber bleiben zunächst im Amt. Diese können aber nach belieben des neuen Statthalters ebenfalls entlassen werden, sodass sich der neue Statthalter ein neues Kabinett aufbauen kann, sofern es gewünscht ist.
Wahlergebnisse einsehen
Ist eine Wahl abgeschlossen, taucht sie in der Übersichtsliste über abgeschlossene Wahlen auf:
Öffnet man die Stimmen-Übersicht, erhält man folgende Ansicht:
Dort wird der eigene Charakter in grün hervorgehoben. Außerdem ist diese Liste nach erhaltenen Stimmen sortiert und der Charakter am Anfang der Liste ist der Gewinner der Wahl.
Stadtführungsoptionen
Gesetze verwalten
Die Option zur Verwaltung von Gesetzen erhält jedes Mitglied der Stadtführung, das das Recht zum Gesetze Verwalten besitzt.
Es können vorhandene Gesetze bearbeitet oder gelöscht werden.
Es können außerdem neue Gesetze angelegt werden.
Gesetze haben (bisher) keine Engine-Unterstützung und sind im RP durchzusetzen.
Offene Anträge verwalten
Um offene Anträge einsehen zu können und die zu akzeptieren, benötigt das Stadtführungsmitglied die Berechtigung dazu.
Wählt man in der Übersicht eine Kategorie, bekommt man eine Übersicht über alle offenen Anträge mit dem Namen des Antragstellers, wann der Antrag gestellt wurde und wann er automatisch angenommen wird: