[Brief] An Elnora Mevitt

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Amarius Darez
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[Brief] An Elnora Mevitt

Beitrag von Amarius Darez »

Des Herrn Segen und allen freien Menschen zur Ehr,
Der Orden seiner heiligen Kirche entrichtet seine Grüße,
mögen Noaphiels Demut und Barchiels Mitgefühl euer stetiger Begleiter sein.
 
Wertes Fräulein Mevitt, nach unserem letzten ausführlichen Gespräch in unserer Kathedrale zu Solgard bin ich heute mit einem wunderbaren Gedanken aufgewacht. Ich würde gerne die örtliche Präsenz des Ordens, primär der Prediger erhöhen. Einige der Bürger würde das gemeinsame Gebet sicher für gut befinden, hilfreich dabei eine innere Ruhe aufzubaeun. Ich selbst würde tatsächlich die meisten Gebetsstunden, Andachten und Fürbitten übernehmen für den Anteil eurer interessierten Bürger.
Selbstverständlich führt die Anreise immer wiederkehrend an euren genannten Brennpunkten vorbei, die außerhalb der Zuständigkeit eurer Greifen liegt.
 
Hochachtungsvoll
Amarius

Bitte lasst mich Wissen, wenn wir die Worte des Herrn regelmäßig mit eurer Zustimmung in den Nebelhafen tragen dürfen.
 
 
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Elnora Mevitt
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Re: [Brief] An Elnora Mevitt

Beitrag von Elnora Mevitt »

Ein Bote wird die Antwort an Amarius überbringen.
Grüße werter Amarius,
 
euer Schreiben hat mich erreicht und eurem Ansinnen werde ich gerne zustimmen. Ihr dürft in Nebelhafen die Gebetsstunden, Andachten und Fürbitten durchführen. Ich bin überzeugt, dass die Anhänger des Herren in unserer Siedlung eure Präsenz willkommen heißen werden, ebenso wie jene, die möglicherweise offen für den Glauben sind.
 
In diesem Zusammenhang möchte ich euch jedoch an die geltenden Gesetze unserer Siedlung erinnern sowie an die Bedeutung der religiösen Toleranz, die wir hier wahren.
 
Im Detail bedeutet dies:
 
§ 7.0 - Religiöse Toleranz
"Die freie Ausübung religiöser Überzeugungen wird geachtet, und kein Glaube darf geschändet oder entweiht werden, um die religiöse Toleranz innerhalb der Siedlung zu fördern. Ausgenommen sind alle religiösen Handlungen, die anderen Bürgern oder Besuchern schaden oder sie benachteiligen."
 
§ 10.0 - Schutz vor Verleumdung
"Verleumdung und Rufschädigung sind verboten, um die Ehre der Bürger zu schützen und den sozialen Frieden zu bewahren."
 
Seid euch darüber im Klaren, dass diese Grundsätze auch für Diener des Namenlosen oder anderen Glaubensrichtungen gelten, falls eine ähnliche Bitte an uns herangetragen wird.
 
Abgesehen davon steht eurem Vorhaben nichts im Wege, und ihr habt meine volle Unterstützung.
 
Ich wünsche euch stets sichere Wege und freue mich auf euren Besuch in Nebelhafen.
 
Freundschaftliche Grüße nach Solgard,
Elnora Mevitt
Bürgersprecherin Nebelhafens
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