Was er vorhatte, wozu er gebeten wurde durch Munar, Tarcil en noss Areu, war nichts, was er gerne tat. Es würde nur Probleme mit sich bringen, ihn vielleicht von seinem Ziel abbringen, doch für die Edhil mochte es das Beste sein. Wie sagte es der Tarcil? „Ein gemeinsamer Feind.“
Nun, es war wohl an ihm, seinen Schwur einzuhalten. Es hieß, die Edhil vor äußere und innere Gefahren zu schützen. Dazu war es unabdingbar, Caladlorn zu stärken, ihre Heimat. Soweit waren sie sich einig.
Sowohl an Amathlan, Tarcil en noss Northor, als auch an Liltha, Tarcil en noss Calad Faen würde ein Brief entgehen.
Nun hieß es nur noch, zu warten – denn ein Gegenvorschlag, davon ging er aus, würde kommen.Suilad,
der Sterne Licht mit Euch, Tarcil.
Mit Bedauern habe ich die weitere Eskalation im Konflikt mit den Lindhil festgestellt. Der Bruch ist vollzogen. So ist es jedoch an der Zeit, dass sich die Edhil auf sich selbst konzentrieren.
Da eine Einigung zwischen den Häusern momentan nicht greifbar erscheint, es jedoch einer Lösung bedarf, um Caladlorn zu führen, sei hiermit nach Rücksprache mit Tarcil Areu folgender Vorschlag ausgerichtet:
1. Für den Zeitraum von sechs Monaten wird ein Condir eingesetzt, der für die innenpolitischen Maßnahmen zuständig ist.
a. Durch Tarcil Areu wird hierbei meine Person, Ba’thal, Orchaldor en caledhil, dazu nominiert.
2. Der Condir ist alleinig dazu befugt, Gesetze und Maßnahmen bezüglich der Stadt und umliegende Gebiete zu verabschieden.
a. Der Condir wird sich mit den Tarcils der Häuser beratschlagen, um ihre Meinungen einzuholen, entscheidet jedoch nach dem eigenen Gewissen.
3. Die Außenpolitik Caladlorns ist in den Händen der Häuser, sofern es nicht die Stadt und umliegende Gebiete betrifft.
a. Dies bedeutet, dass der Condir keinen Krieg erklären kann.
b. Dies bedeutet, dass der Condir in seiner Amtszeit als neutrale Instanz gegen keine Feinde, abgesehen der Erbfeinde, den gwerth, vorgehen darf, um so seine Neutralität zu wahren.
c. Sollte es zu Angriffen auf einen Bürger von Caladlorn kommen, der keinem Haus angehört, so ist der Condir dazu angehalten, mit den Tarcils der Häuser eine Reaktion zu besprechen; diese ist unabhängig von seiner Meinung von jedem Haus zu treffen.
4. Der Condir ist nicht dazu befugt, Edhil das Zugangsrecht zu verwehren, jedoch für alle anderen Lebewesen, sofern er nicht von der Einigkeit der Tarcils überstimmt wird.
a. Tarcils können andere nach Caladlorn einladen, jedoch nicht verweisen.
5. Die Amtszeit kann durch ein einstimmiges Votum der Tarcils der Häuser jederzeit beendet werden.
Sollten noss Northor und noss Calad Faen diesem Vorschlag nicht zustimmen, sei hiermit um einen Gegenvorschlag gebeten, der hoffentlich auf einen Konsens trifft.
Ist dies nicht der Fall, so mögen die Edhil in ihrer Gesamtheit selbst entscheiden und wählen.
Für das größere Wohl
Ba’thal
Orchaldor en caledhil